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Häufig gestellte Fragen

Wann fängt man idealerweise
mit der kieferorthopädischen Behandlung
bei Kindern an?

In der Regel überwacht Ihr behandelnder Zahnarzt in regelmäßigen Abständen die Entwicklung Ihres Kindes und leitet rechtzeitig den ersten Besuch bei Ihrem Kieferorthopäden ein.

  • Was versteht man unter einer CMD-Erkrankung?

    Medizinischer Ausdruck für: craniomandibuläre Dysfunktion (Funktionsstörung/ Fehlfunktion im Kausystem).

  • Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

    Die Behandlungskosten richten sich immer nach dem für jeden Patienten individuell aufgestellten Therapieplan, der erst nach Erstellung der diagnostischen Unterlagen, deren Auswertung und Befundung vorliegt.

  • Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

    Die Behandlungsdauer ist natürlich für jeden Patienten individuell festzulegen. Sie beträgt bei Kindern im Normalfall aber meist mehrere Jahre, da laufende Entwicklungsvorgänge gesteuert werden.
    Besonders wichtig ist dabei, dass man nicht die sich anschließende Stabilisierungsphase vergisst, da sonst das erreichte Behandlungsziel nicht gehalten werden kann.
    Siehe auch Retention.

  • Werden die Zähne durch das Bekleben mit Brackets beschädigt?

    Schon beim gesunden Zahn ist eine Versiegelung der Kauflächen oftmals wichtig und sinnvoll. Diese wird von Ihrem Hauszahnarzt durchgeführt. Bitte sprechen Sie ihn an! Der Grund: Durch eine Versiegelung erhalten gesunde, kariesfreie Zähne für viele Jahre einen wirksamen Schutz gegen Karies!

    Um eine optimale kieferorthopädische Behandlung zu gewährleisten, ist eine Versiegelung der Außenflächen um das Bracket bzw. das kieferorthopädische Band herum ebenfalls unbedingt empfehlenswert, da durch die Brackets viele Lücken, Nischen und Hohlräume entstehen, in denen sich Speisereste und in deren Folge Bakterien (Plaque) festsetzt. Selbst bei einer optimalen Pflege, die während der Behandlung doppelt wichtig ist, sind die Zähne wesentlich gefährdeter und anfälliger als ohne Behandlung. Vor den Säureangriffen der Bakterien einmal ganz zu schweigen.

    Bei der Glattflächenversiegelung werden die Zahnoberflächen vor dem Anbringen der Brackets mit einem Speziallack "versiegelt". Dadurch wird an den Bändern und Brackets der empfindliche Zahnschmelz durch das Versiegelungsmaterial geschützt.

    Man höre und staune, obwohl bekanntermaßen der Zahnschmelz die härteste Substanz in unserem Körper ist, ist auch er bei Säureangriffen angreifbar.

  • Lose Brackets/Lose Bänder

    Versuchen Sie, den Bogen wieder in das Bracket oder Band einzusetzen, z.B. mithilfe einer Pinzette. Bei Reibung kann mit etwas Wachs die störende Stelle abgedeckt werden. Zusätzlich: Vereinbaren Sie einen SOS-Termin.

  • Draht aus Verankerung gerutscht

    Versuchen Sie, den Draht mithilfe einer Pinzette wieder zurückzustecken. - Vereinbaren Sie einen SOS-Termin.

  • Hervorstehender Draht

    Abdecken mit Wachs. Vereinbaren Sie einen Termin.

  • Unfälle, bei denen Zähne in Mitleidenschaft gezogen sind

    Rufen Sie umgehend Ihren Zahnarzt oder uns an.

  • Gaumennahterweiterungsapparatur oder SUS (Teleskope)
    herausgerutscht oder gebrochen

    Teile aufheben und eine SOS-Termin vereinbaren.

  • Wer bezahlt die kieferorthopädische Behandlung?

    Gesetzlich krankenversicherte Patienten:
    Bei gesetzlich versicherten Patienten (bis zum 18. Lebensjahr) werden die vertraglichen Leistungen übernommen, die laut Gesetzgeber ausreichend sind. Voraussetzung hierfür ist die KIG-Einstufung als Indikationsgruppe III -V.

    Medizinisch notwendige Behandlungen mit der Einstufung in die Behandlungsbedarfsgruppen I-II müssen von den Eltern selbst finanziert werden. Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistungen übernommen, wenn eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung durchgeführt wird.

    Maßnahmen, die nicht im Leistungsangebot der gesetzlichen Versicherungen enthalten sind - außervertragliche Leistungen -werden privat in Rechnung gestellt.


    Privat krankenversicherte oder beihilfeberechtigte Patienten:
    Bei privat versicherten oder beihilfeberechtigten Patienten muss im Einzelfall geklärt werden, welche Kosten bei medizinischer Notwendigkeit übernommen werden. Auch bei bestehenden Zusatzversicherungen sollte die Kostenübernahme vorher vom Versicherten abgeklärt werden.

  • Welche Zahlungswege sind möglich?

    In unserer Praxis können Kosten quartalsweise je nach Anfall beglichen werden. Ebenso besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine individuelle monatliche Ratenzahlung zu vereinbaren.

  • Bezahlt meine Krankenkasse Funktionsdiagnostik?

    Nein. Der Bereich der Funktionsdiagnostik wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Versicherungsschutz, der die Kosten hierfür abdeckt.

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